Kinderschutzkonzept
1. Einleitung
Der Tennisclub Galtür legt großen Wert auf den Schutz und das Wohlbefinden aller Mitglieder, insbesondere der Kinder und Jugendlichen. Der Verein setzt sich dafür ein, dass Kinder in einer sicheren und respektvollen Umgebung Tennis spielen können, frei von jeder Form von Missbrauch, Gewalt oder Diskriminierung.
2. Ziele des Kinderschutzkonzepts
- Sicherstellung des physischen und psychischen Wohlbefindens aller Kinder und Jugendlichen im Club.
- Prävention von Kindeswohlgefährdung durch klare Richtlinien und Maßnahmen.
- Förderung eines respektvollen, sicheren und inklusiven Umfeldes für Kinder und Jugendliche.
- Stärkung des Bewusstseins für Kinderschutzthemen unter den Trainern, Verantwortlichen und Eltern.
3. Verantwortung und Ansprechpartner
- Der Vorstand des Tennisclubs ist verantwortlich für die Umsetzung und Kontrolle des Kinderschutzkonzepts.
- Die Obfrau Andrea Reich (+49 15142846400; info@tennisclub-galtuer.at) ist die Kinderschutzbeauftrage und ist für Fragen zum Thema Kinderschutz zuständig und kann von Mitgliedern, Eltern und Trainern jederzeit kontaktiert werden.
4. Verhaltenskodex
Alle Trainer, Betreuer, Eltern und Vereinsmitglieder sind aufgefordert, ein respektvolles und vorbildliches Verhalten im Umgang mit den Kindern und Jugendlichen zu zeigen.
Die folgenden Grundsätze gelten:
- Keine Form von Gewalt oder Missbrauch wird toleriert – weder körperlich, seelisch noch verbal.
- Kinder und Jugendliche werden mit Respekt behandelt und ihre Bedürfnisse und Meinungen ernst genommen.
- Trainer und Betreuer sind dafür verantwortlich, dass die Kinder jederzeit sicher und gesund auf den Tennisplätzen sind.
- Ein verantwortungsvoller Umgang mit persönlichen Daten und Informationen der Kinder ist unerlässlich.
- Jegliche Form von Diskriminierung, Mobbing oder Belästigung ist zu vermeiden und wird nicht toleriert.
5. Präventionsmaßnahmen
- Alle Trainer, Betreuer und verantwortlichen Personen im Tennisclub müssen ein Führungszeugnis vorlegen, um sicherzustellen, dass sie keine einschlägigen Vorstrafen haben.
- Alle Kinder und Jugendlichen sowie deren Eltern werden über die Bedeutung des Kinderschutzes und über die Ansprechpartnerin im Club informiert.
6. Umgang mit Verdachtsfällen
- Wenn ein Verdacht auf Kindeswohlgefährdung oder ein entsprechendes Verhalten gemeldet wird, wird der Vorstand umgehend informiert. In Zusammenarbeit mit den entsprechenden Behörden wird ein klares Verfahren eingeleitet, um den Fall zu prüfen und gegebenenfalls zu handeln.
- Eltern, Kinder und alle Vereinsmitglieder sind dazu aufgerufen, mögliche Vorfälle von Missbrauch oder Vernachlässigung unverzüglich zu melden. Die Vertraulichkeit wird in jedem Fall gewahrt.
- Die Vereinsführung stellt sicher, dass betroffene Kinder und deren Familien die nötige Unterstützung erhalten.
7. Sicherheitsvorkehrungen
- Auf den Außenplätzen wird darauf geachtet, dass die Sicherheitsvorkehrungen (z.B. richtige Platzpflege, Absicherung bei schlechten Witterungsverhältnissen) gewährleistet sind, um Unfälle zu vermeiden.
- Die Trainer sind verpflichtet, sich regelmäßig über die aktuellen Sicherheitsstandards zu informieren und diese umzusetzen.
- Es wird darauf geachtet, dass Erwachsene anwesend sind, wenn Kinder auf den Tennisplätzen sind (z.B. bei Trainingseinheiten).
8. Zusammenarbeit mit Eltern
- Der Tennisclub fördert die enge Zusammenarbeit mit den Eltern, um das Wohl der Kinder zu sichern. Eltern sind jederzeit willkommen, bei Trainings oder Turnieren zuzusehen und sich in den Cluballtag einzubringen.
- Bei gemeinsamen Veranstaltungen (z.B. Turnieren) wird darauf geachtet, dass Eltern die Verantwortung für ihre Kinder übernehmen, besonders in den Pausen oder vor und nach den Trainings.
9. Kommunikation und Transparenz
- Alle Mitglieder des Tennisclubs werden über das Kinderschutzkonzept informiert, und es wird darauf geachtet, dass alle relevanten Informationen jederzeit zugänglich sind.
- Im Falle von Veranstaltungen oder Trainings werden alle Beteiligten im Vorfeld über die geltenden Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln aufgeklärt.
10. Evaluation und Anpassung
- Das Kinderschutzkonzept wird einmal jährlich überprüft und gegebenenfalls an aktuelle Gegebenheiten und gesetzliche Anforderungen angepasst.
- Rückmeldungen von Eltern, Trainern und Kindern werden in den Evaluierungsprozess einbezogen.
11. Schlussbemerkung
Der Tennisclub Galtür verpflichtet sich, durch dieses Kinderschutzkonzept einen sicheren Raum für alle Kinder und Jugendlichen zu schaffen. Jeder im Club trägt Verantwortung, zur Sicherheit und zum Wohlbefinden der Kinder beizutragen.